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Barrierefreie Website: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie es umsetzen

März 20, 2026
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Barrierefreie Website: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie es umsetzen Webdesign - David - Keiser - Website - erstellen - lassen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei gestalten – und die meisten wissen es nicht oder ignorieren es. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr. Es ist gesetzliche Pflicht. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Aber keine Panik: Die Umsetzung ist machbar, und sie bringt Ihnen nicht nur Rechtskonformität, sondern auch bessere Usability und mehr Kunden. Ich erkläre Ihnen, was Sie wissen müssen und wie Sie es umsetzen.

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Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten. Das umfasst Onlineshops, Buchungsportale, Banking-Dienste und viele andere digitale Angebote.

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen – aber nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Verkaufen Sie Produkte online, gilt die Ausnahme nicht.

Konkret betroffen sind: E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste, E-Books und E-Book-Reader sowie Selbstbedienungsterminals. Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktion sind aktuell nicht direkt betroffen – aber die Tendenz geht klar in Richtung universeller Barrierefreiheit.

Meine Empfehlung: Auch wenn Sie aktuell nicht betroffen sind, machen Sie Ihre Website trotzdem barrierefrei. Es verbessert die Usability für alle Nutzer, hilft beim SEO und bereitet Sie auf kommende Verschärfungen vor. Die Frage ist nicht ob, sondern wann Barrierefreiheit für alle Websites Pflicht wird.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Das BFSG verweist auf den Standard EN 301 549, der auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) Level AA basiert. Das klingt technisch, lässt sich aber in vier Grundprinzipien zusammenfassen:

1. Wahrnehmbar: Alle Informationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, Text muss ausreichend groß und kontrastreich sein. Ein blinder Nutzer mit Screenreader muss alle Inhalte erfassen können.

2. Bedienbar: Die Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein – ohne Maus. Navigation, Formulare, Buttons – alles muss per Tab-Taste erreichbar und per Enter-Taste aktivierbar sein. Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein.

3. Verständlich: Texte müssen klar und verständlich sein. Navigation muss konsistent sein. Formulare brauchen eindeutige Labels und hilfreiche Fehlermeldungen. Nicht „Fehler in Feld 3″, sondern „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein”.

4. Robust: Die Website muss mit verschiedenen Technologien funktionieren – mit unterschiedlichen Browsern, Screenreadern und anderen assistiven Technologien. Sauberer, semantischer HTML-Code ist die Basis dafür.

Die wichtigsten WCAG-Anforderungen für Ihre Website

Alt-Texte für alle Bilder: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Nicht „IMG_4523.jpg”, sondern „Handwerker installiert Solaranlage auf Hausdach”. Dekorative Bilder bekommen ein leeres Alt-Attribut (alt=””).

Farbkontrast mindestens 4,5:1: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß mag hübsch aussehen, ist aber für viele Menschen unleserlich. Nutzen Sie einen Kontrastprüfer wie WebAIM Contrast Checker.

Schriftgröße mindestens 16px: Und der Nutzer muss den Text auf 200% vergrößern können, ohne dass die Website unbenutzbar wird. Kein Overflow, kein abgeschnittener Text.

Tastaturnavigation: Testen Sie Ihre Website: Können Sie mit der Tab-Taste durch alle Links, Buttons und Formularfelder navigieren? Sehen Sie immer, wo der Fokus gerade ist? Funktionieren Dropdown-Menüs ohne Maus?

Semantisches HTML: Verwenden Sie HTML-Elemente korrekt: H1-H6 für Überschriften (in der richtigen Reihenfolge), nav für Navigation, button für Buttons (nicht div mit onClick), label für Formularfelder. Screenreader verlassen sich auf diese Struktur.

Seitentitel und Überschriften: Jede Seite braucht einen eindeutigen Title-Tag. Überschriften müssen logisch gegliedert sein (H1 → H2 → H3, nie H1 → H3).

Links mit Kontext: „Hier klicken” und „Mehr erfahren” sagen einem Screenreader-Nutzer nichts. Besser: „Unsere Leistungen im Bereich Webdesign ansehen” oder „Kontaktformular öffnen”.

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Barrierefreiheit umsetzen: Die Praxis-Checkliste

Schritt 1: Ist-Zustand prüfen. Testen Sie Ihre Website mit kostenlosen Tools: WAVE (wave.webaim.org), axe DevTools (Browser-Extension) oder Google Lighthouse (im Chrome-Browser integriert). Diese Tools finden die offensichtlichsten Probleme automatisch.

Schritt 2: Tastaturtest. Legen Sie die Maus beiseite und navigieren Sie nur mit der Tastatur durch Ihre Website. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Können Sie alle Funktionen nutzen?

Schritt 3: Screenreader-Test. Aktivieren Sie den integrierten Screenreader Ihres Betriebssystems (VoiceOver auf Mac, Narrator auf Windows) und lassen Sie sich Ihre Website vorlesen. Ergibt das, was Sie hören, Sinn?

Schritt 4: Technische Fehler beheben. Alt-Texte ergänzen, Farbkontraste anpassen, semantisches HTML korrigieren, Formulare mit Labels versehen. Die meisten Probleme lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben.

Schritt 5: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Publizieren Sie auf Ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit – welche Standards Sie erfüllen, welche Einschränkungen es gibt und wie Nutzer Barrieren melden können.

Barrierefreiheit und SEO: Eine Win-Win-Situation

Barrierefreiheit und SEO überlappen sich stark. Viele Maßnahmen, die Ihre Website barrierefrei machen, verbessern gleichzeitig Ihr Google-Ranking:

Alt-Texte helfen nicht nur Screenreadern, sondern auch Google, Ihre Bilder zu verstehen und in der Bildersuche zu ranken.

Semantisches HTML hilft Google, Ihre Inhalte zu strukturieren und Featured Snippets zu generieren.

Gute Überschriften-Hierarchie verbessert die Crawlbarkeit und hilft Google, die Relevanz Ihrer Inhalte einzuschätzen.

Schnelle Ladezeiten und mobile Optimierung sind sowohl Barrierefreiheits- als auch Ranking-Faktoren.

Klare, verständliche Sprache verbessert die Nutzererfahrung und senkt die Absprungrate – beides positiv für SEO.

Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler

Fehlende Alt-Texte: Der häufigste Fehler überhaupt. Jedes informative Bild ohne Alt-Text ist eine Barriere für Screenreader-Nutzer – und ein verpasstes SEO-Signal.

Zu geringer Farbkontrast: Designtrends wie „Light Grey on White” sehen elegant aus, schließen aber Millionen Menschen mit Sehschwäche aus. Ästhetik und Zugänglichkeit müssen kein Widerspruch sein.

Formulare ohne Labels: Ein Kontaktformular mit Platzhalter-Text statt echten Labels ist für Screenreader-Nutzer unbedienbar. Der Platzhalter verschwindet beim Tippen – und der Nutzer weiß nicht mehr, was in das Feld gehört.

Nicht-klickbare Bereiche zu klein: Touch-Targets (Buttons, Links) sollten mindestens 44×44 Pixel groß sein. Winzige Links und eng zusammenliegende Buttons sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen nicht bedienbar.

Overlay-Widgets als „Lösung”: Accessibility-Overlay-Widgets (wie AccessiBe oder UserWay) versprechen Barrierefreiheit auf Knopfdruck. Die Realität: Sie lösen die zugrundeliegenden Probleme nicht und können sogar neue schaffen. Investieren Sie in echte Barrierefreiheit statt in kosmetische Overlays.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Einfache Website (5-15 Seiten): 1.000-3.000 Euro. Alt-Texte ergänzen, Farbkontraste anpassen, Formulare korrigieren, semantisches HTML überarbeiten. Bei einer gut gebauten WordPress-Website ist der Aufwand überschaubar.

Mittlere Website (15-50 Seiten): 3.000-8.000 Euro. Umfangreichere Anpassungen, möglicherweise Theme-Wechsel oder Plugin-Anpassungen nötig. Inklusive WCAG-Audit und Dokumentation.

Komplexe Website oder Onlineshop: 8.000-20.000+ Euro. Checkout-Prozesse, Produktfilter, dynamische Inhalte – alles muss barrierefrei funktionieren. Hier ist oft eine grundlegende Überarbeitung nötig.

Laufende Wartung: 200-500 Euro/Monat. Barrierefreiheit ist keine einmalige Aktion. Neue Inhalte, neue Funktionen – alles muss weiterhin barrierefrei sein. Regelmäßige Audits stellen das sicher.

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Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Ist mein kleines Unternehmen vom BFSG betroffen?

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz) sind ausgenommen, wenn sie nur Dienstleistungen anbieten. Sobald Sie aber Produkte online verkaufen (Onlineshop), gilt das BFSG auch für Sie. Im Zweifel: lieber umsetzen. Barrierefreiheit schadet nie und schützt vor zukünftigen Anforderungen.

Reicht ein Accessibility-Overlay-Widget?

Nein. Overlay-Widgets wie AccessiBe lösen die technischen Probleme nicht, sondern legen nur eine kosmetische Schicht darüber. Viele Accessibility-Experten und Behindertenverbände raten aktiv davon ab. Investieren Sie in echte technische Barrierefreiheit statt in eine vermeintliche Abkürzung.

Welchen Standard muss meine Website erfüllen?

Das BFSG verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der auf den WCAG 2.1 Level AA basiert. Das bedeutet: Ihre Website muss die Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 erfüllen. Das ist der international anerkannte Standard für barrierefreie Webinhalte.

Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht umsetze?

Zunächst kann die Marktüberwachungsbehörde Sie auffordern, Ihre Website anzupassen. Bei wiederholtem Ignorieren drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich können Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen. Der günstigste Weg ist immer: proaktiv umsetzen statt auf Strafen warten.

Weiterführende Beiträge zum Thema Barrierefreiheit

Dieses Thema ist komplex. Die folgenden Beiträge vertiefen die einzelnen Aspekte – von der konkreten Umsetzung über die Kosten bis zur technischen Prüfung:

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Autor

David Keiser

David Keiser bringt über 10 Jahre Erfahrung im Webdesign und der Suchmaschinenoptimierung mit und gilt als ausgewiesener Experte.

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