Barrierefreie Website erstellen lassen – was jetzt gilt
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Wer eine barrierefreie Website erstellen lassen will, hat dafür heute einen klaren Rahmen: Die Anforderungen sind definiert, die Standards dokumentiert – und die meisten betroffenen Websites in Deutschland erfüllen sie noch nicht. Genau darin liegt für wachstumsorientierte Unternehmen eine Chance.
Seit Anfang 2026 prüfen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer die Umsetzung aktiv. Das Thema ist damit vom Papier in die Praxis gewechselt – und bleibt für alle, die es strukturiert angehen, gut planbar.
Die gute Nachricht vorweg: Die Punkte, an denen die meisten Websites scheitern, sind keine komplexen technischen Spezialfälle. Warum ausgerechnet die banalsten Punkte die wichtigsten sind – dazu gleich mehr. Vorher die Frage, die über alles entscheidet: Betrifft Sie das Gesetz überhaupt? Und falls ja – was genau muss Ihre Website jetzt können?
Dieser Leitfaden beantwortet beides. Ohne Juristendeutsch, aus Sicht eines Unternehmers: Wer betroffen ist, welche Anforderungen wirklich gelten, welche Fehler gerade reihenweise Geld kosten, was die Umsetzung kostet und wie der Umbau abläuft.
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Wen das BFSG 2026 wirklich betrifft – und wen nicht
Welche Websites unter das Gesetz fallen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Websites, über die Verträge mit Endverbrauchern angebahnt oder geschlossen werden können. Dazu zählen Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kontakt- und Angebotsformulare mit Vertragscharakter sowie Bank-, Telekommunikations- und Verkehrsdienstleistungen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die Funktion: Wer online verkauft, bucht oder Verträge anbahnt, fällt in den Anwendungsbereich.
Eine reine Image-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion ist formal nicht verpflichtet. Aber Vorsicht: Die Grenze ist schmaler, als viele denken. Schon ein Buchungskalender, ein Warenkorb oder ein digital abschließbarer Dienstleistungsvertrag kann genügen. Besonders Onlineshops stehen im Fokus der Kontrollen – dort ist der Verbraucherbezug offensichtlich.
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme – und warum sie trügerisch ist
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte in den Verkehr bringt, kann sich auf diese Ausnahme nicht berufen. Und wer wächst, verliert den Schutz mit dem elften Mitarbeiter oder dem überschrittenen Umsatz.
Wachstumsorientierte Unternehmen kalkulieren deshalb anders: Die Ausnahme ist eine Momentaufnahme, kein Freifahrtschein. Eine Website, die Sie heute neu bauen lassen, soll fünf bis acht Jahre laufen – die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in diesem Zeitraum unter das Gesetz fallen, steigt mit jedem Wachstumsschritt.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht Geld bringt
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, 2023) – dazu kommen Millionen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder schlicht steigendem Alter. Das ist Kaufkraft, die auf nicht bedienbaren Websites einfach abspringt. Barrierefreie Websites sind zudem technisch sauberer: semantisches HTML, klare Struktur, schnelle Ladezeiten. Genau die Signale, die auch Google belohnt – die Details dazu stehen im Beitrag Barrierefreiheit und SEO.
Was Ihre Website konkret erfüllen muss
Der Maßstab: WCAG 2.1 Level AA
Der technische Maßstab für eine barrierefreie Website ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert. Dahinter stehen vier Prinzipien, die sich unternehmerisch einfach übersetzen lassen: Wahrnehmbar (jeder Inhalt ist auch ohne perfektes Sehvermögen erfassbar), bedienbar (alles funktioniert auch ohne Maus), verständlich (Sprache und Navigation sind klar) und robust (die Technik funktioniert mit Hilfsmitteln wie Screenreadern).
Konkret heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, per Tastatur bedienbare Formulare und Menüs, sichtbare Fokus-Zustände, korrekte Überschriften-Hierarchie und eine Barrierefreiheitserklärung. Die vollständige Prüfliste mit allen Punkten finden Sie in der BFSG-Checkliste für Unternehmen.
Woran die meisten Websites scheitern
Hier löst sich das Versprechen vom Anfang ein: Die Punkte, die bei Prüfungen 2026 am häufigsten beanstandet werden, sind Grundlagen – fehlende Alternativtexte bei Bildern, zu geringe Farbkontraste, Formulare ohne Tastaturbedienung und eine fehlende oder mangelhafte Barrierefreiheitserklärung (Auswertung von Fachkanzleien, 2026). Vier Punkte, die ein sauber arbeitender Webdesigner ohnehin richtig macht.
Das ist die eigentliche Nachricht dieses Gesetzes: Es verlangt kein Hightech, sondern sauberes Handwerk. Ob Ihre Website betroffen ist, lässt sich in wenigen Minuten grob prüfen – eine Anleitung mit kostenlosen Tools gibt es unter Website-Barrierefreiheit prüfen.
Die Barrierefreiheitserklärung – die vergessene Pflicht
Neben der technischen Umsetzung verlangt das Gesetz eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie beschreibt, welche Standards die Website erfüllt, welche Bereiche noch nicht konform sind und an wen sich Nutzer bei Problemen wenden können. Diese Erklärung fehlt auf der Mehrheit der betroffenen Websites – dabei ist sie der Punkt, der sich am schnellsten sauber lösen lässt.
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Die fünf teuersten Fehler im Umgang mit der Barrierefreiheits-Pflicht
Seit die Kontrollen laufen, zeigen sich immer dieselben Muster. Fünf Fehler, die 2026 real Geld kosten – und wie Sie sie vermeiden.
Fehler Nummer eins: Ein Overlay-Widget als Lösung glauben
Overlay-Tools versprechen Barrierefreiheit per Plugin: ein Icon in der Ecke, das Kontraste und Schriftgrößen umschaltet. Das Problem: Overlays reparieren den fehlerhaften Code darunter nicht – Screenreader scheitern weiterhin an fehlenden Alt-Texten und kaputter Struktur. Fachkreise und Behörden bewerten Overlays nicht als Erfüllung der Norm. Wer sich darauf verlässt, zahlt zweimal: erst für das Widget-Abo, dann für die richtige Umsetzung.
Fehler Nummer zwei: Sich ungeprüft auf die Kleinstunternehmer-Ausnahme verlassen
Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nur unter zehn Beschäftigten und nur bis zwei Millionen Euro Umsatz. Wer Produkte verkauft, saisonal Personal aufstockt oder wächst, rutscht aus der Ausnahme heraus – oft ohne es zu merken. Die Konsequenz trägt der Geschäftsführer. Prüfen Sie den eigenen Status einmal sauber, statt ihn anzunehmen.
Fehler Nummer drei: Einmal nachrüsten, nie wieder testen
Barrierefreiheit ist ein Zustand, kein Projekt. Jeder neue Blogbeitrag ohne Alt-Texte, jedes neue Formular, jedes eingebettete Video kann die Konformität wieder brechen. Ohne laufende Prüfung ist die teuer nachgerüstete Website nach sechs Monaten Content-Pflege wieder angreifbar. Ein Prüf-Rhythmus – quartalsweise reicht meist – gehört in jeden Wartungsvertrag.
Fehler Nummer vier: Die Barrierefreiheitserklärung vergessen
Der formal einfachste Punkt wird am häufigsten übersehen: Es gibt keine Erklärung zur Barrierefreiheit, oder sie ist inhaltlich leer. Dieser Fehler ist in wenigen Stunden behoben und schafft sofort einen sauberen formalen Stand. Wenn Sie nur eine Sache sofort umsetzen, dann diese.
Fehler Nummer fünf: Den Relaunch ohne Barrierefreiheit planen
Der teuerste Fehler von allen: eine neue Website beauftragen, bei der Barrierefreiheit kein Vertragsbestandteil ist. Die Nachrüstung einer frisch gebauten Website kostet ein Vielfaches dessen, was die richtige Umsetzung von Anfang an gekostet hätte. Wer 2026 eine Website erstellen lässt, ohne WCAG 2.1 AA ins Pflichtenheft zu schreiben, kauft sich ein Altprodukt zum Neupreis.
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Mein ehrlicher Rat als Berater: Wenn Ihre Website Verbraucherverträge anbahnt und Sie keinen der oben genannten Punkte sicher beantworten können, lohnt sich ein 15-minütiges Gespräch mehr als ein weiterer Selbstversuch. Schreiben Sie an info@davidkeiser.de oder rufen Sie unter 02361 90860-59 an – die Ersteinschätzung ist kostenlos und zeigt, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Was eine barrierefreie Website kostet
Die ehrliche Antwort zuerst: Komplexe Projekte mit Shop-Funktion, Buchungssystemen oder Mehrsprachigkeit liegen bei 10.000 bis 20.000 Euro – Barrierefreiheit ist dort ein Baustein unter mehreren, kein Aufpreis-Posten. Eine barrierefrei konzipierte Unternehmens-Website beginnt bei 5.000 Euro, der Standard liegt um 10.000 Euro.
Bei der Nachrüstung einer bestehenden Website hängt der Preis vom Zustand des Codes ab: Eine technisch saubere WordPress-Website braucht oft nur gezielte Korrekturen ab wenigen tausend Euro. Eine veraltete Baukasten- oder Theme-Website mit strukturellen Mängeln kann in der Nachrüstung teurer werden als ein Neustart. Die drei Preismodelle im Detail stehen im Beitrag Barrierefreies Webdesign: Kosten.
Die Investition rechnet sich doppelt: Eine barrierefreie Website erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und erreicht gleichzeitig mehr Kunden. Jeder Besucher, der heute ein Formular nicht bedienen kann, ist eingesetztes Werbebudget ohne Ertrag – dieser stille Verlust endet mit der Umsetzung.
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So läuft die Umsetzung ab – in fünf Schritten
Egal ob Nachrüstung oder Neuerstellung: Der Weg zur BFSG-konformen Website folgt einer klaren Reihenfolge. Wer sie einhält, zahlt einmal – wer sie umdreht, zahlt doppelt.
Schritt 1 – Audit: Automatisierte Tools plus manuelle Prüfung (Tastatur-Test, Screenreader-Stichprobe, Kontrast-Messung). Ergebnis ist eine nach Relevanz priorisierte Mängelliste. Schritt 2 – Priorisierung: Erst die vier häufigsten Beanstandungen (Alt-Texte, Kontraste, Formulare, Erklärung), dann Struktur und Navigation, zuletzt Feinheiten. Schritt 3 – Umsetzung: Korrekturen im Code, nicht per Overlay. Auf WordPress mit sauberem Builder-Fundament sind die meisten Punkte effizient lösbar. Schritt 4 – Barrierefreiheitserklärung: rechtssicher formuliert und verlinkt. Schritt 5 – laufende Prüfung: quartalsweiser Kurz-Test, damit neuer Content die Konformität nicht wieder bricht.
Ein Beispiel aus der Praxis für technisch saubere Umsetzung: Für Thermobiehl Apparatebau brachte der strukturelle Neuaufbau der Website ein Plus von 83 Google-Positionen – derselbe saubere Code, der Rankings verbessert, ist auch das Fundament der Barrierefreiheit. Beides ist am Ende dieselbe Disziplin: handwerklich richtige Websites.
Zur Einordnung der Größenordnung: Über 43 Prozent aller Websites weltweit laufen auf WordPress (W3Techs, 2026) – die Plattform ist für Barrierefreiheit gut geeignet, aber nicht automatisch konform. Entscheidend ist, wie Theme, Builder und Inhalte umgesetzt sind.
Häufig gestellte Fragen zur barrierefreien Website
Gilt das BFSG auch für eine normale Firmen-Website ohne Shop?
Eine reine Informations-Website ohne Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Sobald Verbraucher über die Website Verträge anbahnen oder abschließen können – Shop, Buchungskalender, kostenpflichtige Anmeldung –, greift die Pflicht. Im Zweifel entscheidet die Funktion, nicht die Branche.
Ist es 2026 schon zu spät für die Umsetzung?
Nein. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025, die Behörden kontrollieren seit Anfang 2026 aktiv. Wer jetzt strukturiert umsetzt, ist bei einer Kontrolle in der stärksten Position: Ein dokumentierter Umsetzungsprozess führt behördlich zunächst zur Nachbesserungs-Aufforderung, nicht direkt zum Bußgeld.
Was kostet es, eine barrierefreie Website erstellen zu lassen?
Eine barrierefrei konzipierte Unternehmens-Website kostet ab 5.000 Euro, im Standard rund 10.000 Euro, komplexe Projekte mit Shop oder Buchung 10.000 bis 20.000 Euro. Die Nachrüstung bestehender Websites beginnt bei wenigen tausend Euro, kann bei maroder Technik aber den Preis einer Neuerstellung erreichen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Plugin?
Nein. Overlays verändern die Darstellung, reparieren aber nicht den zugrunde liegenden Code – Screenreader und Tastaturnutzer scheitern weiterhin. Behörden und Fachverbände erkennen Overlays nicht als Erfüllung der EN 301 549 an. Es gibt bereits Abmahnungen gegen Websites, die sich allein auf Overlays verlassen haben.
Was droht konkret bei Verstößen?
Drei Risiken: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzleien und Mitbewerber (2026 typisch 3.500 bis 20.000 Euro Gesamtkosten), behördliche Verfahren mit Bußgeldern von 10.000 bis 100.000 Euro und im Extremfall die Untersagung des Online-Angebots. Dazu kommt der laufende Umsatzverlust durch Besucher, die die Website schlicht nicht bedienen können.
Fällt mein Unternehmen unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme?
Nur wenn Sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten, weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Produktverkauf schließt die Ausnahme aus. Beide Schwellen werden regelmäßig neu bewertet – wer wächst, verliert den Schutz ohne gesonderte Mitteilung.
Verbessert eine barrierefreie Website das Google-Ranking?
Indirekt ja, und messbar. Barrierefreiheit erzwingt semantisches HTML, Alt-Texte, klare Überschriften-Struktur und schnelle Ladezeiten – alles Faktoren, die Google bewertet. 53 Prozent der mobilen Nutzer verlassen Seiten, die länger als drei Sekunden laden (Google) – dieselbe technische Sauberkeit senkt Absprünge und verbessert Rankings.
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Barrierefreie Website erstellen lassen – der nächste Schritt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 geltendes Recht. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind bekannt, die Fehlerquellen sind dokumentiert, und die Umsetzung ist gut planbar. Wer jetzt eine barrierefreie Website erstellen lässt oder die bestehende sauber nachrüstet, erledigt Pflicht und Wachstum in einem Schritt: weniger Rechtsrisiko, mehr erreichbare Kunden, bessere Rankings. David Keiser setzt das deutschlandweit um – als direkter Ansprechpartner, zum Festpreis, ohne Vermittlungs-Plattform dazwischen.


