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BFSG Checkliste 2026: Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen

März 29, 2026
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BFSG Checkliste – was Unternehmen seit Juni 2025 umsetzen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Keine Übergangsfrist mehr, keine Schonfrist. Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, müssen ihre Websites barrierefrei gestalten – nach WCAG 2.1 Level AA. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können bei Verstößen Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen.

Das Problem: Die meisten Unternehmen wissen, dass sie handeln müssen. Aber sie wissen nicht, wo sie anfangen sollen. WCAG 2.1, EN 301 549, BITV 2.0 – die Abkürzungen stapeln sich, die konkreten Anforderungen bleiben unklar. Und genau das kostet Zeit. Zeit, die Sie nicht mehr haben.

Diese BFSG Checkliste gibt Ihnen einen klaren Fahrplan. Punkt für Punkt. Von der Prüfung, ob Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist, bis zur fertigen Barrierefreiheitserklärung im Footer. Kein Juristendeutsch, keine theoretischen Abhandlungen – nur die Schritte, die Sie jetzt umsetzen müssen.

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Schritt 1 – Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Für wen gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Konkret betroffen sind Webshops und E-Commerce-Plattformen, Buchungs- und Reservierungssysteme, Websites mit Kontaktformularen und Terminbuchung, digitale Bankdienstleistungen, E-Book-Angebote und Telekommunikationsdienste.

Die Kernfrage lautet: Interagieren Verbraucher mit Ihrer Website, um eine Dienstleistung zu nutzen oder ein Produkt zu kaufen? Wenn ja, gilt das BFSG.

Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen – aber nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Sobald ein Kleinstunternehmen Produkte online verkauft, greift die Pflicht. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucher-Zugang sind ebenfalls nicht betroffen.

Wichtig: Auch wenn Ihr Unternehmen formal ausgenommen ist, können Barrierefreiheits-Mängel Kunden kosten. Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer schweren Behinderung. Dazu kommen Millionen weitere mit Sehschwächen, motorischen Einschränkungen oder altersbedingten Beeinträchtigungen.

Schritt 2 – Aktuellen Stand Ihrer Website bewerten

Automatisierter Schnelltest

Starten Sie mit einem automatisierten Test, um den groben Stand zu ermitteln. Google Lighthouse (in Chrome integriert, Tab „Lighthouse” in den Entwicklertools) liefert in Sekunden einen Accessibility-Score. WAVE (wave.webaim.org) zeigt Probleme visuell direkt auf der Seite an. Der eRecht24-Scanner prüft speziell auf BFSG-Konformität.

Diese Tools finden etwa 30 bis 40 Prozent aller Barrieren. Sie zeigen fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme, fehlende Formularlabels und fehlerhafte Heading-Strukturen. Das reicht für eine erste Einschätzung.

Manuelle Grundprüfung

Für die restlichen 60 bis 70 Prozent brauchen Sie manuelle Tests. Navigieren Sie Ihre gesamte Website nur mit der Tastatur. Prüfen Sie, ob jedes Element erreichbar ist und einen sichtbaren Fokuszustand hat. Vergrößern Sie die Seite auf 200 Prozent und prüfen Sie, ob alle Inhalte lesbar bleiben. Starten Sie einen Screenreader und hören Sie zu, ob die Vorlesereihenfolge Sinn ergibt.

Schritt 3 – Die 15 wichtigsten WCAG 2.1 Level AA Anforderungen umsetzen

Wahrnehmbarkeit

1. Alt-Texte für alle informativen Bilder. Jedes Bild, das Information transportiert, braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut (alt=””).

2. Untertitel für Videos. Alle vorproduzierten Videos mit Sprache brauchen synchrone Untertitel.

3. Farbkontraste mindestens 4,5:1. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund. Großer Text (ab 18px bold oder 24px regular) mindestens 3:1.

4. Text auf 200 Prozent vergrößerbar. Alle Inhalte müssen bei zweifacher Vergrößerung ohne Informationsverlust und ohne horizontales Scrollen lesbar bleiben.

Bedienbarkeit

5. Vollständige Tastaturzugänglichkeit. Jedes interaktive Element muss per Tastatur erreichbar und bedienbar sein.

6. Sichtbarer Fokusindikator. Bei Tastaturnavigation muss immer erkennbar sein, welches Element gerade den Fokus hat.

7. Skip-Navigation. Ein „Zum Inhalt springen”-Link am Seitenanfang ermöglicht es Tastaturnutzern, die Hauptnavigation zu überspringen.

8. Keine Tastaturfallen. Kein Element darf den Fokus so einfangen, dass Nutzer nicht mehr per Tastatur wegnavigieren können.

9. Ausreichend Zeit. Wenn Inhalte zeitgesteuert sind, muss der Nutzer die Möglichkeit haben, die Zeit zu verlängern oder zu deaktivieren.

Verständlichkeit

10. Seitensprache im HTML definiert. Das lang-Attribut im html-Tag muss korrekt gesetzt sein (z.B. lang=”de”).

11. Formulare korrekt beschriftet. Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes label-Element. Placeholder-Text ist kein Ersatz für Labels.

12. Hilfreiche Fehlermeldungen. Fehler in Formularen müssen klar benannt werden: welches Feld, was ist falsch, wie korrigieren.

13. Konsistente Navigation. Die Hauptnavigation muss auf allen Seiten an derselben Stelle und in derselben Reihenfolge erscheinen.

Robustheit

14. Valides HTML. Sauberer, valider HTML-Code mit korrekten Öffnungs- und Schließungs-Tags, eindeutigen IDs und korrekter Verschachtelung.

15. Korrekte ARIA-Attribute. ARIA-Rollen, -Zustände und -Eigenschaften müssen korrekt eingesetzt werden. Falsche ARIA-Attribute sind schlimmer als keine.

Schritt 4 – Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen

Was muss in die Erklärung?

Das BFSG verlangt eine Barrierefreiheitserklärung, die in gut erkennbarer Weise verfügbar sein muss. Die Erklärung muss enthalten, welchen Standard die Website erfüllt (WCAG 2.1 Level AA), welche bekannten Einschränkungen es gibt, einen Feedbackmechanismus für Nutzer und einen Verweis auf die zuständige Durchsetzungsstelle.

Wo platzieren?

Best Practice: Als eigenständige Seite im Footer verlinkt, neben Impressum und Datenschutzerklärung. Die Bezeichnung sollte „Barrierefreiheit” oder „Erklärung zur Barrierefreiheit” lauten.

Wie oft aktualisieren?

Mindestens einmal jährlich. Bei wesentlichen Änderungen an der Website muss die Erklärung sofort aktualisiert werden.

Erklärung erstellen lassen? Barrierefreiheits-Audit inklusive Dokumentation anfragen.

Schritt 5 – Laufende Compliance sicherstellen

Regelmäßige Audits einplanen

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jeder neue Blogbeitrag, jedes Plugin-Update, jede Design-Änderung kann bestehende Barrierefreiheit beeinträchtigen. Planen Sie mindestens quartalsmäßige Prüfungen ein.

Redaktionelle Richtlinien erstellen

Jeder, der Inhalte auf Ihrer Website veröffentlicht, muss die Grundlagen kennen: Alt-Texte schreiben, Headings korrekt verwenden, beschreibende Linktexte formulieren.

Technische Absicherung

Integrieren Sie automatisierte Barrierefreiheits-Tests in Ihren Deployment-Prozess. Tools wie Pa11y oder axe-core können bei jedem Update automatisch prüfen und warnen.

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Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich können Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen. Die Kosten einer Abmahnung liegen typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind befreit – aber nur für reine Dienstleistungsangebote. Sobald ein Kleinstunternehmen Produkte online verkauft, greift das BFSG vollständig.

Muss meine Website zu 100 Prozent barrierefrei sein?

Das BFSG verlangt die Einhaltung von WCAG 2.1 Level AA mit 50 Erfolgskriterien. Bekannte Einschränkungen müssen in der Barrierefreiheitserklärung dokumentiert werden.

Wie lange dauert die BFSG-konforme Umsetzung?

Grundlegende Anpassungen lassen sich in zwei bis vier Wochen umsetzen. Ein vollständiger Relaunch dauert sechs bis zwölf Wochen.

Reicht ein Overlay-Tool wie AccessiBe für die BFSG-Konformität?

Overlay-Tools machen eine Website nicht BFSG-konform. Sie simulieren bestimmte Anpassungen, aber die tatsächlichen Barrieren im Quellcode bleiben bestehen.

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Autor

David Keiser

David Keiser bringt über 10 Jahre Erfahrung im Webdesign und der Suchmaschinenoptimierung mit und gilt als ausgewiesener Experte.

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