Dieser Artikel richtet sich an Unternehmer, die wissen müssen, ob und wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ihre Website betrifft – und was sie jetzt tun sollten.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website, Ihr Onlineshop oder Ihre App muss barrierefrei sein – oder Sie riskieren Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 €. In diesem Beitrag erklären wir, wen das Gesetz betrifft, was „barrierefrei” konkret bedeutet und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen digitale Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Das betrifft unter anderem Websites, Onlineshops, Apps, E-Books, Bankdienstleistungen und den öffentlichen Nahverkehr.
Für Website-Betreiber heißt das konkret: Ihre digitalen Angebote müssen für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig davon, ob sie eine Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorische Einschränkung oder kognitive Beeinträchtigung haben.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu gehören:
- Onlineshops und E-Commerce: Jeder Shop, der an Endverbraucher verkauft
- Dienstleistungswebsites mit Online-Buchung oder -Kontakt: Wenn Verbraucher über Ihre Website Dienstleistungen buchen, anfragen oder abschließen können
- Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking und Finanzdienste
- Telekommunikationsanbieter: Websites und Apps
- Medien und Streaming-Dienste: E-Books, Audio- und Videoplattformen
Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Aber Achtung: Hersteller von Produkten sind auch als Kleinstunternehmen betroffen. Und selbst wenn Sie ausgenommen sind – Barrierefreiheit ist auch ohne gesetzliche Pflicht ein Wettbewerbsvorteil.
Was bedeutet „barrierefrei” für eine Website?
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Klingt technisch – in der Praxis geht es um folgende Bereiche:
Wahrnehmbarkeit
- Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können
- Ausreichend Kontrast: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben (Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für normalen Text)
- Untertitel für Videos: Audioinhalte brauchen Texttranskripte oder Untertitel
- Skalierbare Texte: Nutzer müssen die Schriftgröße auf 200 % vergrößern können, ohne dass die Website bricht
Bedienbarkeit
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus, nur mit der Tastatur bedienbar sein
- Fokus-Indikatoren: Der aktuell fokussierte Bereich muss visuell erkennbar sein
- Ausreichend große Klickflächen: Buttons und Links müssen groß genug sein, um sie auch bei motorischen Einschränkungen zuverlässig zu treffen
- Keine Zeitlimits: Nutzer dürfen nicht unter Zeitdruck gesetzt werden (z. B. automatisch auslaufende Formulare)
Verständlichkeit
- Klare Sprache: Texte sollten verständlich und logisch aufgebaut sein
- Konsistente Navigation: Die Menüstruktur sollte auf allen Seiten gleich sein
- Fehlermeldungen: Formulare müssen bei Eingabefehlern verständliche Hinweise geben
- Vorhersehbares Verhalten: Keine überraschenden Pop-ups oder automatische Seitenwechsel
Robustheit
- Valider HTML-Code: Sauberer Code, der von assistiven Technologien korrekt interpretiert werden kann
- ARIA-Labels: Interaktive Elemente müssen korrekt beschrieben sein
- Kompatibilität: Die Website muss mit gängigen Screenreadern und Vergrößerungssoftware funktionieren
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie bringt handfeste Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen und Nutzer mit temporären Einschränkungen.
- Besseres SEO: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig Ihr SEO-Ranking. Alt-Texte, saubere Heading-Struktur, schnelle Ladezeiten und sauberer Code sind sowohl für Screenreader als auch für Google-Bots relevant.
- Bessere Nutzererfahrung für alle: Klare Kontraste, logische Navigation und verständliche Texte kommen jedem Besucher zugute.
- Rechtssicherheit: Sie vermeiden Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
Checkliste: So machen Sie Ihre Website barrierefrei
- Ist-Analyse: Prüfen Sie Ihre Website mit dem kostenlosen Tool WAVE oder dem axe DevTools Browser-Plugin
- Alt-Texte: Überprüfen Sie, ob alle Bilder beschreibende Alternativtexte haben
- Kontraste: Testen Sie die Farbkontraste mit dem WebAIM Contrast Checker
- Tastatur-Test: Navigieren Sie Ihre gesamte Website nur mit der Tab-Taste – können Sie alles erreichen?
- Heading-Struktur: Sind die Überschriften logisch hierarchisch (H1 → H2 → H3)?
- Formulare: Haben alle Formularfelder Labels? Gibt es verständliche Fehlermeldungen?
- Videos: Haben alle Videos Untertitel oder Transkripte?
- Mobile Bedienbarkeit: Sind Touch-Ziele mindestens 44×44 Pixel groß?
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website
- Laufende Prüfung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt – prüfen Sie bei jedem Update
WordPress und Barrierefreiheit
WordPress bietet eine gute Grundlage für barrierefreie Websites, aber die Umsetzung hängt stark vom gewählten Theme und den Plugins ab.
- Theme-Auswahl: Verwenden Sie ein Theme, das als „accessibility-ready” gekennzeichnet ist oder nachweislich WCAG-konform entwickelt wurde
- Plugins: Accessibility-Plugins wie WP Accessibility oder Starter können grundlegende Probleme beheben – ersetzen aber keine barrierefreie Entwicklung
- Overlay-Tools vermeiden: Accessibility-Overlays (Widgets, die sich über die Seite legen) sind keine echte Lösung und werden von der Barrierefreiheits-Community weitgehend abgelehnt
- Page Builder: Achten Sie darauf, dass Ihr Page Builder (Elementor, Bricks, etc.) semantisch korrekten HTML-Code erzeugt
Häufig gestellte Fragen zum BFSG
Betrifft das BFSG auch reine B2B-Websites?
Das BFSG zielt primär auf B2C-Angebote ab – also Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Reine B2B-Websites fallen grundsätzlich nicht unter das Gesetz. Allerdings: Wenn Ihre Website auch von Verbrauchern genutzt werden kann (z. B. ein Kontaktformular, das auch Privatpersonen nutzen), bewegen Sie sich in einer Grauzone. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht profitieren auch B2B-Websites von Barrierefreiheit.
Muss meine Website zu 100 % WCAG-konform sein?
Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 Level AA verweist. Eine hundertprozentige Konformität ist in der Praxis schwierig zu erreichen – wichtig ist, dass Sie einen erkennbaren, ernsthaften Aufwand betreiben und die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen und veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom aktuellen Zustand Ihrer Website ab. Für kleinere Anpassungen (Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels) rechnen Sie mit 500–2.000 €. Für eine umfassende Überarbeitung einer bestehenden Website 3.000–8.000 €. Bei einem Website-Relaunch mit Barrierefreiheit von Anfang an sind die Mehrkosten deutlich geringer als eine nachträgliche Anpassung.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Nein, für Websites und digitale Dienstleistungen gibt es keine Übergangsfrist. Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene digitale Angebote barrierefrei sein. Wenn Sie noch nicht angefangen haben: Starten Sie jetzt mit den wichtigsten Maßnahmen und arbeiten Sie sich systematisch durch die Anforderungen.
Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – und Chance
Das BFSG macht Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Aber auch unabhängig davon lohnt sich die Investition: bessere Nutzererfahrung, größere Zielgruppe, besseres SEO und Rechtssicherheit. Starten Sie mit einer Ist-Analyse, beheben Sie die größten Barrieren und planen Sie Barrierefreiheit bei jedem Website-Update mit ein.
Sie möchten Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns – wir analysieren Ihre Website und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für BFSG-Konformität nötig sind. Oder starten Sie mit unserem kostenlosen Website-Report, der auch grundlegende Barrierefreiheits-Aspekte abdeckt.
