Greenwashing-Verbot 2026: was sich für Ihre Website konkret ändert
Auf sehr vielen deutschen Unternehmenswebsites steht ein Wort, das ab dem 27. September 2026 zum Problem wird: „klimaneutral“. Daneben stehen seine Verwandten — „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“, „umweltschonend“. Diese Begriffe sind seit Jahren Standard im Marketing. Ab September 2026 sind sie ohne konkreten Nachweis unzulässig. Das Greenwashing-Verbot betrifft damit direkt Ihre Website.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, kurz EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers). Der Deutsche Bundestag hat die Vorgaben im Dezember 2025 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert, anwendbar sind sie ab dem 27. September 2026 (Quelle: UWG-Novelle zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825, 2025). Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU anbietet — vom Onlineshop über den Handwerksbetrieb bis zum Dienstleister mit einer einzigen Landingpage.
Das Entscheidende daran wird meist übersehen: Das ist kein reines Rechtsthema. Es ist ein Content-Thema. Die betroffenen Aussagen stehen nicht in Verträgen, sondern in Hero-Überschriften, auf Produktseiten, in Footer-Siegeln und in Über-uns-Texten. Wer sie ersatzlos streicht, verliert ein Verkaufsargument. Wer sie richtig umbaut, gewinnt eines dazu — warum das so ist, klärt sich weiter unten in den drei Umbau-Mustern.
Denn hier liegt die eigentliche Chance. Ab Ende September steht auf den meisten Wettbewerber-Websites zum Thema Umwelt entweder gar nichts mehr oder etwas Angreifbares. Wer stattdessen eine belegte, überprüfbare Aussage zeigt, hebt sich zum ersten Mal messbar ab — bei Verbrauchern, bei Einkäufern und bei Suchmaschinen und KI-Systemen, die belegte Fakten bevorzugt zitieren.
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Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 regelt
Die EmpCo-Richtlinie verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen in der Verbraucherwerbung, wenn sie nicht durch eine konkrete, nachweisbare Umweltleistung des beworbenen Produkts gedeckt sind. Sie gilt für Websites, Onlineshops, Verpackungen, Prospekte und Social-Media-Profile gleichermaßen.
Welche Aussagen sind ab September 2026 nicht mehr zulässig?
Unzulässig werden allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg. Dazu zählen Begriffe wie klimaneutral, CO2-neutral, klimaschonend, umweltfreundlich, umweltschonend, grün oder nachhaltig, wenn sie ohne Erläuterung im selben Medium stehen. Entscheidend ist: Die Aussage muss sich auf eine belegbare, herausragende Umweltleistung des konkreten Produkts beziehen.
Besonders wichtig für Shop-Betreiber ist ein zweiter Punkt. Klimaneutralität darf künftig nicht mehr behauptet werden, wenn sie ausschließlich auf Kompensation beruht — also auf dem Zukauf von Zertifikaten oder der finanziellen Förderung von Umweltprojekten. Die Einsparung muss im Lebenszyklus des Produkts oder in seiner Wertschöpfungskette entstehen.
- „Klimaneutral versandt“ ohne Erklärung, worauf sich das bezieht
- „Nachhaltiges Unternehmen“ als Produkt-Claim auf der Produktseite
- Selbst gestaltete Siegel und Badges ohne dahinterliegende Prüfung
- Nachhaltigkeitsaussagen, die allein auf Kompensationszahlungen beruhen
Welche Umweltaussagen bleiben erlaubt?
Erlaubt bleibt alles, was belegt und konkret ist. Wer im selben Medium erklärt, worauf sich eine Aussage bezieht und wodurch sie zustande kommt, darf sie weiter verwenden. Ebenfalls zulässig bleiben anerkannte Zertifizierungen wie das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel, weil dahinter ein geprüftes Verfahren steht.
Auch unternehmensbezogene Kommunikation fällt nicht unter das Verbot. Sie dürfen weiterhin schreiben, dass Ihr Betrieb eine Photovoltaikanlage betreibt, seinen Fuhrpark elektrifiziert oder ein Klimaschutzprojekt unterstützt. Der Unterschied liegt in der Zuordnung: Diese Maßnahmen dürfen nicht als Eigenschaft des einzelnen Produkts dargestellt werden.
Praktisch heißt das: Aus „unser klimaneutraler Versand“ wird „unser Versand erfolgt seit 2025 zu 80 Prozent mit Elektrofahrzeugen — die Berechnungsgrundlage finden Sie hier“. Der zweite Satz verkauft besser, weil er überprüfbar ist.
Gilt das Greenwashing-Verbot auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die EmpCo-Vorgaben sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert und kennen keine Mitarbeiterschwelle. Maßgeblich ist allein, ob Sie an Verbraucher richten. Ein Malerbetrieb mit vier Mitarbeitern, der auf seiner Startseite mit „umweltfreundlichen Farben“ wirbt, fällt genauso darunter wie ein Onlineshop mit 40 Millionen Euro Umsatz.
Das unterscheidet dieses Thema von vielen anderen EU-Vorgaben der letzten Jahre, bei denen kleine Unternehmen ausgenommen waren. Wer eine Website mit Verbraucheransprache betreibt, sollte sie vor Ende September einmal durchgehen.
Wo auf Ihrer Website die kritischen Stellen liegen
Umweltaussagen verteilen sich über die gesamte Website und stehen selten dort, wo man sie zuerst sucht. Die folgenden vier Bereiche enthalten erfahrungsgemäß die meisten Treffer — und sind zugleich die Stellen mit der höchsten Sichtbarkeit.
Startseite und Hero-Bereich
Die Hero-Überschrift ist der häufigste Fundort. Formulierungen wie „nachhaltige Lösungen für Ihr Zuhause“ stehen dort seit Jahren, weil sie gut klingen und niemandem wehtun. Genau diese Unschärfe wird ab September zum Problem, denn ein pauschaler Claim ohne Erläuterung im selben Sichtbereich ist nicht mehr haltbar.
Der Hero ist zugleich die Stelle mit dem größten Conversion-Hebel. Wer hier ersatzlos streicht, verliert Aussagekraft. Deshalb gehört die Startseite nicht zuerst bereinigt, sondern zuerst neu formuliert.
Produkt- und Leistungsseiten im Onlineshop
Im Onlineshop liegen die meisten Einzeltreffer, weil Umweltaussagen dort oft aus Herstellertexten übernommen wurden. Bei mehreren hundert Artikeln ist eine manuelle Prüfung unrealistisch — hier hilft eine strukturierte Volltextsuche über die Datenbank nach den einschlägigen Begriffen und anschließend eine Priorisierung nach Umsatz je Artikel.
Wer seinen Shop ohnehin überarbeitet, verbindet beides sinnvoll. Eine saubere Produktseite ist der größte Conversion-Hebel im Onlinehandel — mehr dazu im Beitrag zu E-Commerce-Webdesign und Shop-Conversion.
Footer, Siegel und selbst gebaute Badges
Im Footer sammeln sich über die Jahre Grafiken, die niemand mehr hinterfragt: ein Blatt-Symbol mit dem Wort klimaneutral, ein selbst gestaltetes Siegel, ein Hinweis auf ein Kompensationsprogramm. Solche Badges sind besonders kritisch, weil sie auf jeder einzelnen Unterseite ausgespielt werden und optisch die Autorität eines geprüften Zertifikats vortäuschen.
Die Prüffrage ist simpel: Steht hinter dem Siegel ein externes Zertifizierungsverfahren mit öffentlich einsehbaren Kriterien? Wenn nein, gehört es ersetzt — entweder durch ein anerkanntes Label oder durch eine konkrete Zahl mit Verlinkung auf die Berechnungsgrundlage.
Blog, Newsletter und Social-Media-Verweise
Auch ältere Blogbeiträge, Pressemitteilungen und Landingpages aus abgelaufenen Kampagnen bleiben abrufbar und damit relevant. Die Vorgaben gelten für die gesamte Verbraucherkommunikation, nicht nur für aktive Werbung. Ein Beitrag aus dem Jahr 2023 mit der Überschrift „Warum wir klimaneutral produzieren“ ist ab September ein offener Punkt.
Der pragmatische Weg: Beiträge mit Umweltaussagen identifizieren, die drei bis fünf traffic-stärksten überarbeiten und den Rest entweder aktualisieren oder auf noindex setzen. Welche Beiträge überhaupt Besucher bringen, zeigt die Google Search Console in wenigen Minuten.
Sie haben mehrere hundert Seiten und keine Liste, wo überall etwas steht?
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Drei Umbau-Muster: vom pauschalen Claim zur belegten Aussage
Streichen ist die schlechteste aller Optionen. Wer Umweltaussagen nur entfernt, verschenkt ein Argument, das viele Kunden aktiv suchen. Die folgenden drei Muster halten die Aussage im Text und machen sie gleichzeitig belastbar.
Muster eins: konkretisieren statt behaupten
Ersetzen Sie das Adjektiv durch eine Zahl. Aus „umweltfreundliche Verpackung“ wird „Verpackung aus 92 Prozent Recyclingpapier, FSC-zertifiziert“. Aus „nachhaltiger Betrieb“ wird „seit März 2025 vollständig mit eigenem Solarstrom betrieben“. Die Aussage wird kürzer, prüfbar und deutlich überzeugender.
Dieses Muster deckt in der Praxis den größten Teil der Treffer ab. Es kostet keine Zertifizierung, sondern nur die Bereitschaft, im eigenen Betrieb nachzurechnen.
Muster zwei: die Beleg-Seite
Legen Sie eine eigene Unterseite an, auf der Sie Ihre Umweltleistungen dokumentieren — mit Zahlen, Zeitraum, Berechnungsgrundlage und Quelle. Jede Umweltaussage auf der Website verlinkt dorthin. Damit ist die Erläuterung im selben Medium erfüllt, und Sie haben nur eine Stelle zu pflegen statt vierzig.
Diese Seite hat einen zweiten Effekt, den die meisten Betriebe unterschätzen. Sie wird zur meistzitierten Quelle des eigenen Unternehmens in KI-Assistenten und Antwortmaschinen, weil sie genau das liefert, was diese Systeme bevorzugt aufgreifen: konkrete Fakten mit Jahreszahl und Quelle.
Muster drei: anerkanntes Siegel statt Eigenaussage
Wo eine eigene Berechnung zu aufwendig ist, tritt ein anerkanntes Label an ihre Stelle. Das EU-Ecolabel und der Blaue Engel sind ausdrücklich zulässig, weil hinter ihnen ein geprüftes Verfahren mit veröffentlichten Kriterien steht. Der Weg dorthin dauert allerdings Monate — für den September-Termin ist das nur eine Option, wenn das Verfahren bereits läuft.
| Vorher | Nachher |
|---|---|
| Klimaneutraler Versand | Versand seit 2025 zu 80 Prozent elektrisch — Berechnung einsehbar |
| Nachhaltige Produktion | Produktion mit eigenem Solarstrom, 140.000 Kilowattstunden pro Jahr |
| Umweltfreundliche Materialien | 92 Prozent Recyclinganteil, FSC-zertifiziert |
| Grünes Unternehmen (Badge im Footer) | Blauer Engel für Produktlinie X, Registriernummer angegeben |
Die häufigsten Fehler bei der Umstellung
Die folgenden fünf Fehler tauchen in nahezu jedem Projekt auf, in dem Umweltaussagen überarbeitet werden. Jeder einzelne kostet entweder Umsatz oder verursacht doppelte Arbeit.
Fehler Nummer eins: alles ersatzlos streichen. Wer die Umweltaussagen einfach löscht, verliert genau die Argumente, wegen derer ein Teil der Kunden überhaupt anfragt. Studien zur Kaufentscheidung zeigen seit Jahren, dass Umweltkriterien vor allem im höherpreisigen Segment mitentscheiden. Konkreter Tipp: erst neu formulieren, dann erst löschen, was sich nicht belegen lässt.
Fehler Nummer zwei: nur die Startseite prüfen. Die meisten Treffer liegen auf Produktseiten, in alten Blogbeiträgen und im Footer, der auf jeder Unterseite mitläuft. Wer nur die Startseite anfasst, hat am Ende das Gefühl, fertig zu sein, und ist es nicht. Konkreter Tipp: eine Volltextsuche über alle Inhalte laufen lassen, nicht klicken.
Fehler Nummer drei: den Text ändern, aber die Grafik vergessen. Umweltaussagen stecken häufig in Bildern, Badges und PDF-Datenblättern. Diese Dateien werden bei einer Textsuche nicht gefunden und bleiben jahrelang online. Konkreter Tipp: Medienbibliothek und Downloads getrennt durchgehen.
Fehler Nummer vier: die Aussage belegen, aber den Beleg nicht sichtbar machen. Ein Nachweis, der nur in einer internen Datei liegt, hilft nicht. Die Erläuterung muss im selben Medium erreichbar sein, in dem die Aussage steht. Konkreter Tipp: jede Umweltaussage bekommt einen Link auf die Beleg-Seite — ohne Ausnahme.
Fehler Nummer fünf: das Thema als Einzelaktion behandeln. Wer im September einmal aufräumt und danach nie wieder hinsieht, hat in zwölf Monaten dasselbe Problem, weil neue Produkte und neue Texte dazukommen. Konkreter Tipp: eine kurze Freigaberegel für neue Texte festlegen und die Beleg-Seite jährlich aktualisieren.
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Was der Umbau kostet und wie lange er dauert
Die Spanne ist groß, weil sie an der Zahl der betroffenen Seiten hängt, nicht an der Komplexität. Ein Onlineshop mit mehreren tausend Artikeln, mehrsprachigen Inhalten und PDF-Datenblättern liegt bei 10.000 bis 20.000 Euro, weil dort eine strukturierte Datenbank-Analyse und ein Freigabeprozess dazukommen. Eine klassische Unternehmenswebsite mit 20 bis 40 Seiten liegt deutlich darunter — hier reichen meist ein bis drei Tage Arbeit.
Wer den Anlass ohnehin für einen Relaunch nutzt, sollte die Zahlen realistisch einordnen: Eine strategisch aufgebaute Unternehmenswebsite beginnt bei 5.000 Euro, der Standard liegt bei etwa 10.000 Euro. Eine begleitende SEO-Betreuung bewegt sich zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Monat. Diese Zahlen dienen als Orientierung, nicht als Paketpreis.
Die betriebswirtschaftliche Rechnung ist an dieser Stelle einfach. Der Aufwand für eine saubere Bestandsaufnahme liegt bei den meisten Mittelständlern unter dem Deckungsbeitrag eines einzigen größeren Auftrags. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei Thermobiehl Apparatebau brachte allein die strukturierte Überarbeitung der Inhalte ein Plus von 83 Plätzen im Google-Ranking — dieselbe Arbeitsweise, anderer Anlass.
Zum Zeitrahmen: Bis zum 27. September 2026 bleiben noch rund sieben Wochen. Bestandsaufnahme und Textarbeit brauchen bei einer mittelgroßen Website etwa zwei bis drei Wochen, die Abstimmung im Unternehmen erfahrungsgemäß noch einmal so lange. Wer im August beginnt, ist entspannt. Wer Mitte September beginnt, arbeitet unter Druck.
Häufige Fragen zum Greenwashing-Verbot 2026
Ab wann gilt das Greenwashing-Verbot für meine Website?
Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sind ab dem 27. September 2026 anwendbar. Der Deutsche Bundestag hat sie im Dezember 2025 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Eine Übergangsfrist für bestehende Inhalte gibt es nicht: Auch ältere Seiten, Blogbeiträge und PDF-Dateien, die weiterhin abrufbar sind, müssen den neuen Anforderungen entsprechen.
Darf ich das Wort nachhaltig auf meiner Website noch verwenden?
Ja, wenn Sie im selben Medium erklären, worauf sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt ist. Unzulässig ist der pauschale Einsatz ohne Erläuterung. Ein Satz wie „nachhaltige Produktion“ allein reicht nicht — „Produktion seit 2025 vollständig mit eigenem Solarstrom, Berechnung hier einsehbar“ dagegen schon.
Was ist mit Klimaneutralität durch Kompensation?
Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts sind künftig unzulässig, wenn sie allein auf Kompensation beruhen — also auf dem Zukauf von Zertifikaten oder der Förderung externer Klimaprojekte. Die Emissionseinsparung muss im Lebenszyklus des Produkts oder in seiner Wertschöpfungskette entstehen. Auf Klimaschutzprojekte dürfen Sie weiterhin hinweisen, aber nicht als Produkteigenschaft.
Gilt das auch für B2B-Unternehmen?
Die EmpCo-Vorgaben zielen auf Verbraucherkommunikation. Reine B2B-Kommunikation ist davon nicht unmittelbar erfasst. In der Praxis ist die Trennung auf einer Website jedoch selten sauber: Sobald auch Verbraucher bestellen oder anfragen können, greift die Regelung. Im Zweifel sollten B2B-Anbieter denselben Maßstab anlegen, weil belegte Aussagen im Einkauf ohnehin besser wirken.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Die Vorgaben stehen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Daraus ergeben sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die von Wettbewerbern und klagebefugten Verbänden geltend gemacht werden können; im europäischen Rahmen sind zudem Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen. Eine rechtliche Einzelfallprüfung gehört in die Hand eines Anwalts — die Umsetzung auf der Website nicht.
Wer setzt die Änderungen auf der Website um?
Die juristische Bewertung leistet ein Anwalt, die inhaltliche und technische Umsetzung ein Webdesigner oder eine Agentur. In der Praxis bewährt sich die Reihenfolge: Bestandsaufnahme aller betroffenen Stellen, Neuformulierung, dann rechtliche Freigabe der finalen Texte. So prüft der Anwalt fertige Sätze statt Ideen.
Der nächste Schritt vor dem 27. September 2026
Das Greenwashing-Verbot zwingt Unternehmen zu etwas, das ohnehin überfällig war: präzise zu sagen, was sie tun. Wer diesen Anlass nutzt, kommt mit einer Website heraus, die konkreter formuliert, mehr Vertrauen erzeugt und in Suchmaschinen wie in KI-Antworten besser zitierbar ist. Wer nur streicht, bleibt mit einer blasseren Website zurück.
Die Regel ist dieselbe wie bei anderen Pflichten der letzten Monate — etwa der KI-Kennzeichnungspflicht für Websites oder den Datenschutzvorgaben rund um Google Fonts: Die Betriebe, die früh und sauber umstellen, haben danach einen Vorsprung, den die anderen erst mühsam aufholen. Wer den Umbau gleich mit einer strategischen Überarbeitung der Website verbindet, spart einen kompletten Durchgang.
Wer als Unternehmen deutschlandweit online sichtbar bleiben will, hat ab hier zwei Wege: monatelang selbst probieren — oder direkt mit jemandem sprechen, der solche Projekte seit über zehn Jahren umsetzt. David Keiser führt diese Gespräche persönlich, ohne Vermittlungsplattform dazwischen und mit Festpreis statt Stundensatz-Roulette.
Noch rund sieben Wochen bis zum 27. September 2026.
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